Mittagessen mit
Essenszuschuss.

Essensmarken

In Deutschland, wie auch in anderen Ländern, gibt es eine gesetzliche Regelung für Essensmarken und den Essenszuschuss fürs Mittagessen. Essensmarken sind Gutscheine, mit denen ein Mitarbeiter ein Mittagessen, vergünstigt durch einen Essenszuschuss, in einem Restaurant zu sich nehmen kann. Durch einen Essenszuschuss des Arbeitgebers, welcher in diesen Essensmarken enthalten ist, fällt der Preis des Mittagessens für den Arbeitnehmer sehr gering aus. Für Mitarbeiter lohen sich Essensmarken für ein Mittagessen, denn schließlich möchte jeder mittags etwas essen und das möglichst günstig.

Die GOURMY App ist nicht nur eine von vielen Restaurant Apps. Denn der Gastronom kann hiermit digitale Essensmarken verkaufen. Der Gastronom kann über die Essen App seine Kunden zu seinen Mittagsgerichten informieren und mit Ihnen in Kontakt treten.

Wie funktioniert das? Der Arbeitgeber bestimmt anhand der gesetzlichen Bestimmungen, wie hoch er den Essenszuschuss gestalten möchte. Dieser gilt in Form von Essensmarken für seine Mitarbeiter und muss für ein Mittagessen ausgegeben werden. Der Essenszuschuss darf dabei nicht den Höchstwert von 6,33 Euro pro Mittagessen und Mitarbeiter überschreiten. Im Anschluss werden die Essensmarken an die Mitarbeiter übergeben. Diese gehen mit den Essensmarken in ein Restaurant, welches die Essensmarke akzeptiert und erhalten dafür ein Mittagessen. Im Anschluss wird der Differenzbetrag zwischen den eigentlichen Kosten des Mittagessens und der Essensmarke bzw. dem Essenszuschuss durch die Mitarbeiter bezahlt. Am Ende gehen alle glücklich wieder an die Arbeit.

Wir empfehlen die verschiedenen Möglichkeiten mit dem Steuerberater durchzusprechen.