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Jan 16, 2018
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Z=Zuzahlung

Es ist definitiv nicht selbstverständlich jeden Tag im Restaurant essen zu gehen. Allem voran, weil es ganz einfach zu teuer wird mit der Zeit.

GOURMY hat sich mit dem Steuerrecht befasst und löst damit das finanzielle Dilemma. Hier schafft die bereits beim Buchstaben „S“ thematisierte Subventionierung durch den Arbeitgeber Abhilfe. Jedoch ist es nicht so, dass der Arbeitgeber in jedem Fall den Wert des Mittagessens in vollem Umfang übernimmt. Denn er kann sich in Form von digitalen Essensmarken an eurem Essen beteiligen. Und zwar besteht die sogenannte „Essensmarke“ aus zwei Teilen. Zum einen aus einem Festbetrag in der Höhe von 3,10€. Zum anderen aus dem amtlichen Sachbezugswert in der Höhe von 3,23€.

Jetzt gibt es vier verschiedene Varianten, wie die Subventionierung funktioniert.

  1. Der Arbeitnehmer, erhält die Essensmarke ohne eine Zuzahlung leisten zu müssen. In diesem Fall entspricht der geldwerte Vorteil dem amtlichen Sachbezugswert. Dieser wird auch für die Berechnung der Steuern und der Sozialversicherungsabgaben berücksichtigt.

  2. Der Arbeitnehmer, leistet eine Zuzahlung zur Essensmarke, die geringer ist als der amtliche Sachbezugswert. In diesem Fall wird die Differenz zwischen Zuzahlung und dem amtlichen Sachbezugswert für die Berechnung der Steuern und der Sozialversicherungsabgaben berücksichtigt.

  3. Der Arbeitnehmer, leistet eine Zuzahlung in Höhe des amtlichen Sachbezugswertes. In diesem Fall bleibt der amtliche Sachbezugswert befreit von Steuern und Sozialversicherungsabgaben.

  4. Der Arbeitgeber, nimmt eine pauschale Versteuerung in Höhe von 25 % vor. In diesem Fall bleibt der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers befreit von Steuern und Sozialversicherungsabgaben.

Welche Variante letztendlich Anwendung findet, bleibt deinem Arbeitgeber und dir überlassen. Jedoch empfiehlt es sich auszurechnen wie man den höchsten Effekt mit dem aufzuwendenden Geld erzielt. Das ist aber in aller Regel die Variante mit der pauschalen Versteuerung. Im Idealfall, würdet ihr pro Gericht 6,33€ weniger bezahlen.

Liebe Grüße
Kai von GOURMY