Blog.

Jan 02, 2018
Zurück zur Übersicht

Änderung der Sozialversicherungs- entgeltverordnung 2018

Mit Wirkung zum 1.1.2018 kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Essensmarken in Höhe von bis zu 6,33 Euro pro Tag, steuerlich und sozialversicherungsbegünstigt, für ein Mittagessen gewähren.

Im Jahr 2017 waren es noch 6,27 €.

Was sind Essensmarken? Wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen Verpflegungszuschuss anbietet, liegt es meistens daran, dass er keine unternehmenseigene Kantine hat. Verpflegungszuschüsse werden in der Regel in Form von Essensmarken ausgegeben. Der Vorteil der Essensmarken ist, dass der Arbeitnehmer die freie Wahl hat welche Form der Verpflegung man in Anspruch nimmt (Es muss jedoch zum direkten Verzehr in der Pause geeignet sein).

Jeder Arbeitnehmer kann dadurch über das monatliche Gehalt hinaus eine steuerlich begünstigte Zusatzleistung beziehen. Der Zuschuss bringt nicht nur glückliche, sondern auch leistungsfähigere Arbeitnehmer.

Diese Essensmarken kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern in digitaler Form über unsere App zur Verfügung stellen. Hierdurch wird das schnelle, gesunde und abwechslungsreiche Mittagessen nun auch preislich deutlich attraktiver.

Bei Fragen rund um das Thema, stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung!

Liebe Grüße
Euer GOURMY-Team